FPSolutions GmbH
Transformation - Strategie - Wachstum


Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Erbringung von Dienstleistungen



1. Geltungsbereich
Die FPSolutions GmbH („Firma“) bietet bestimmte Dienstleistungen (Beratung, Planung, Unterstützung, Schulung etc.) in den Bereichen "Technologie und Innovation" sowie "Transformation, Strategie und Wachstum» an ("Dienstleistungen"). Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) regeln Abschluss, Inhalt und Abwicklung der entsprechenden Dienstleistungsverträge wischen der Firma und ihren Kunden. Der genaue Inhalt der Dienstleistungen sowie deren Erfüllungsort wird in Einzelverträgen mit den Kunden geregelt. Die Dienstleistungen erfolgen auf Auftragsbasis (Art. 394 ff. OR).


2. Vertragsschluss

Die Verträge über einzelne Dienstleistungen gelten als rechtsgültig abgeschlossen, sobald die Firma die entsprechenden, vom Kunden gegengezeichneten Auftragsbestätigungen empfangen hat.


3. Umfang der Dienstleistungen
Für den Umfang der Dienstleistungen ist die Auftragsbestätigung massgebend.
Die Firma ist ermächtigt, Leistung und Material in Abweichung von der Auftragsbestätigung zu erbringen bzw. zu liefern, sofern dies zu einer Verbesserung der Gesamtleistung führt und keine Preiserhöhung zur Folge hat.


4. Arbeitsergebnisse / Immaterialgüterrechte
Die Firma garantiert, dass das unter diesem Vertrag für den Kunden in schriftlicher oder maschinell lesbarer Form erstellte Material frei von Schutzrechten Dritter ist.
Nach vollständiger Bezahlung ihrer Honorare gewährt die Firma dem Kunden sowohl während als auch nach der Beendigung dieses Vertrages das uneingeschränkte Nutzungsrecht für sämtliche im Rahmen dieses Vertrages erarbeiteten Ergebnisse und Werke.


5. Honorare
Im Allgemeinen verrechnet die Firma ihre Dienstleistungen auf Grundlage der aufgewendeten Zeit, der Komplexität und Dringlichkeit des Auftrags sowie gemäss dem Fachwissen und der Erfahrung der involvierten Personen.
Kostenschätzungen der Firma basieren auf deren Verständnis des Auftrags, deren Annahmen zum Zeitpunkt der Kostenschätzung sowie deren Erfahrung aus ähnlichen Aufträgen. Die Honorare verstehen sich rein netto zuzüglich allfällig anwendbarer Mehrwertsteuer (MwSt) sowie weiterer allfällig anwendbaren Steuern.
Die Honorare der Firma verstehen sich exkl.  Spesen oder allfälligen Leistungen von Dritten.


6. Zahlungsbedingungen
Soweit im Einzelvertrag nicht anders vereinbart, werden Rechnungen grundsätzlich innerhalb von 30 Tagen zur Zahlung fällig. Vorschüsse auf Honorare oder Kosten werden fällig, sobald Sie unsere Zahlungsaufforderung erhalten haben.
Die Honorare der Firma sind vom Kunden innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum am Domizil der Firma ohne Abzug von Skonto, Spesen, Steuern und Gebühren irgendwelcher Art zu bezahlen. Die Zahlungstermine sind auch einzuhalten, wenn die Dienstleistungen aus Gründen, welche die Firma nicht zu vertreten hat, verzögert oder verunmöglicht werden oder wenn unwesentliche Teile fehlen.
Wird eine Rechnung nicht innerhalb der 30 Tage-Frist beglichen, kann dem Kunden, sofern eine schriftliche Mahnung nicht beachtet wird, ein marktüblicher Verzugszins belastet werden. Bei verspäteter Zahlung behält sich die Firma im Weiteren vor, dem Kunden die Mahnkosten in Rechnung zu stellen. Der Ersatz weiteren Schadens bleibt vorbehalten.
Bei nicht Bezahlung fälliger Honorare kann die Firma ihre Dienstleistungen vorübergehend auszusetzen. Der Kunde darf sich auf die Dienstleistungen nicht verlassen, solange er fällige Honorare nicht bezahlt hat. Die Firma ist ferner nicht verpflichtet, mit der Arbeit an einem Auftrag zu beginnen oder Kosten zu generieren, bevor ein allfälliger (im Einzelvertrag vereinbarter) Vorschuss auf dem diesbezüglich dem Kunden mitgeteilten Konto gutgeschrieben wurde.
Verrechnung des in Rechnung gestellten Betrages mit einer allfälligen Forderung des Kunden gegen die Firma ist nicht zulässig.


7. Beizug von Drittparteien
Die Firma darf nur in Absprache Drittparteien hinzuziehen, die in Zusammenhang mit dem Auftrag für oder mit der Firma arbeiten. Bevor die Firma eine Drittpartei im Namen eines Kunden beauftragt, wird die Firma dies mit dem Kunden vorgängig diskutieren und vereinbaren.


8. Pflichten des Kunden
De Kunde stellt der Firma rechtzeitig alle für einen Auftrag relevanten Informationen zur Verfügung und hält die Firma bezüglich jeglicher Veränderung der Umstände, die für das Mandat oder anderweitig relevant sind, auf dem Laufenden. Die Firma erbringt ihre Dienstleistungen auf Basis der Informationen, die der Kunde zur Verfügung stellt. Sofern nicht explizit schriftlich anders vereinbart, ist die Firma nicht verpflichtet, die vom Kunden erhaltenen Informationen zu verifizieren oder zu entscheiden, ob solche Informationen korrekt und vollständig sind. Dies gilt auch für Informationen im Internet und in öffentlichen Registern.
Bei Verletzung der Mitwirkungspflicht hat der Kunde die Mehraufwände der Firma zu entschädigen.


9. Höhere Gewalt
Wird die fristgerechte Erfüllung durch die Firma infolge höheren Gewalt (inbes. Naturkatastrophen, Krieg und andere militärische Konflikte, Mobilmachung, Terroranschläge und Arbeitskonflikte) erschwert oder verunmöglicht, so ist die Firma während der Dauer der höheren Gewalt sowie einer angemessenen Anlaufzeit nach deren Ende von der Erfüllung der betroffenen Pflichten befreit. Dauert die höhere Gewalt länger als 30 Tage an, kann die Firma vom Vertrag zurücktreten.


10. Haftung
Sofern die Firma einen Schaden nicht nachweislich vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht hat, ist ihre vertragliche und ausservertragliche Haftung für eine Verletzung ihrer Pflichten beschränkt auf maximal (i) den im Einzelvertrag definierten Gesamtbetrag oder, wenn dort kein Gesamtbetrag definiert wurde, in der Höhe des Honorars, das die Firma in den letzten 12 Kalendermonaten vom Kunden für den entsprechenden Auftrag erhalten hat und (ii) auf direkte Schäden (unter Ausschluss von entgangenem Gewinn, Folgeschäden, indirekten Schäden und Strafschadenersatz). Jegliche Haftung für Hilfspersonen wird vollumfänglich ausgeschlossen.
Der Kunde wird allfällige beim Kunden eingetretene Schäden der Firma umgehend zu melden.


11. Datenschutz
Die Bearbeitung der im Rahmen des Vertragsschlusses, der Abwicklung der Dienstleistungsverträge und der Erbringung der Dienstleistungen erhobenen Personendaten von Kunden erfolgt auf Grundlage der Datenschutzerklärung der Firma.


12. Vertraulichkeit
Die Firma respektiert die Vertraulichkeit aller Informationen, die ihr der Kunde zur Verfügung stellt ("Vertraulichen Informationen"). Die Firma gibt keine Vertraulichen Informationen an Drittparteien weiter, es sei denn, die Firma ist gemäss Gesetz dazu verpflichtet oder bemächtigt oder die Firma würde es als notwendig erachten, um die Dienstleistungen zu erbringen oder aus den in im nachfolgenden Absatz dargelegten anderen Gründen.
Der Kunde bevollmächtigt die Firma hiermit, alle Vertraulichen Informationen weiterzugeben, (i) wenn solche Vertraulichen Informationen (x) öffentlich zugänglich werden, (y) sich diese Informationen bereits vor Beginn des Auftrags im Besitz des Kunden befand, (z) wenn die Firma diese Informationen rechtmässig von Drittparteien ohne Zusammenhang mit dem Mandat erhalten hat, (ii) wenn eine solche Weitergabe (x) gemäss Gesetz oder weiterer für die Firma verbindlicher Regulierungen, oder (y) aufgrund gerichtlicher Anordnung erforderlich ist.


13. Abtretung und Übertragung
Ohne die vorgängige schriftliche Zustimmung seitens der Firma kann der Kunde den zwischen dem ihm und der Firma bestehenden Vertrag und alle daraus abgeleiteten Forderungen, Rechte oder Pflichten nicht übertragen oder abtreten.


14. Anwendbares Recht / Gerichtsstand
Diese AGB und der Auftrag (Einzelvertrag) unterliegen Schweizer Recht und sind in Übereinstimmung damit auszulegen und zu interpretieren, unter Ausschluss kollisionsrechtlicher Vorschriften. Soweit keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen vorgehen, ist das Gericht am Sitz der Firma zuständig.

Küsnacht, 6. Juli 2018